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Bundesgerichtshof
Urt. v. 16.02.1967, Az.: II ZR 171/65

Festzustellendes Rechtsverhältnis; Betagte Rechtsgeschäfte; Bedingte Rechtsgeschäfte; Kündigungsgrund im Gesellschaftsverhältnis; Vorfrage zum Schadensersatzanspruch

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
16.02.1967
Aktenzeichen
II ZR 171/65
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1967, 10712
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1967, 766 (Volltext)
  • WM 1967, 419

Redaktioneller Leitsatz

Ein festzustellendes Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 ZPO können auch betagte oder bedingte Rechtsgeschäfte darstellen. Das gilt nicht für einen Kündigungsgrund im Gesellschaftsverhältnis,wenn es nur um die Vorfrage zu einem Schadensersatzanspruch geht.