Bundesgerichtshof
Urt. v. 16.02.1967, Az.: II ZR 171/65
Festzustellendes Rechtsverhältnis; Betagte Rechtsgeschäfte; Bedingte Rechtsgeschäfte; Kündigungsgrund im Gesellschaftsverhältnis; Vorfrage zum Schadensersatzanspruch
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 16.02.1967
- Aktenzeichen
- II ZR 171/65
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1967, 10712
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DB 1967, 766 (Volltext)
- WM 1967, 419
Redaktioneller Leitsatz
Ein festzustellendes Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 ZPO können auch betagte oder bedingte Rechtsgeschäfte darstellen. Das gilt nicht für einen Kündigungsgrund im Gesellschaftsverhältnis,wenn es nur um die Vorfrage zu einem Schadensersatzanspruch geht.