Bundesgerichtshof
Urt. v. 25.10.1984, Az.: III ZR 80/83
Bauherr; Mitverschulden; Fortfall der Baugenehmigung; Widersprüchliche Auflagen; Sofortige Vollziehung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 25.10.1984
- Aktenzeichen
- III ZR 80/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 13036
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- MDR 1986, 30 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1985, 1692-1693 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1985, 566-568 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
1. Den Bauherrn kann ein Mitverschulden wegen Schäden treffen, die durch einen Fortfall der Baugenehmigung bei voreiligem Baubeginn entstanden sind.
2. Zur Frage, inwiefern dies der Fall sein kann, wenn die Bauauflage mit widersprüchlichen Auflagen versehen oder für sofort vollziehbar erklärt worden war.