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Bundesgerichtshof
Urt. v. 25.10.1984, Az.: III ZR 80/83

Bauherr; Mitverschulden; Fortfall der Baugenehmigung; Widersprüchliche Auflagen; Sofortige Vollziehung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
25.10.1984
Aktenzeichen
III ZR 80/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 13036
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1986, 30 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1985, 1692-1693 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1985, 566-568 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

1. Den Bauherrn kann ein Mitverschulden wegen Schäden treffen, die durch einen Fortfall der Baugenehmigung bei voreiligem Baubeginn entstanden sind.

2. Zur Frage, inwiefern dies der Fall sein kann, wenn die Bauauflage mit widersprüchlichen Auflagen versehen oder für sofort vollziehbar erklärt worden war.