Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 1 HmbGDG - Ziel

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Hamburg (Hamburgisches Gesundheitsdienstgesetz - HmbGDG)
Amtliche Abkürzung
HmbGDG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
2120-1

Ziel des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ist es, die Gesundheit des Einzelnen und damit der Bevölkerung zu fördern und zu schützen.