Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.02.1964, Az.: 5 AZR 93/63

Fortzahlung; Kündigungsfrist

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
06.02.1964
Aktenzeichen
5 AZR 93/63
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1964, 10017
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 15.01.1963 - 3 Sa 101/62

Fundstellen

  • BAGE 15, 258 - 261
  • DB 1964, 664 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1964, 538 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1964, 1243 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Wird einem Arbeitnehmer gekündigt und er zugleich unter Fortzahlung der vereinbarten Vergütung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Verzicht auf jede Arbeitsleistung beurlaubt, so muß er sich grundsätzlich innerhalb dieses Zeitraums erzielten anderweitigen Verdienst anrechnen lassen.

2. Eine von § 615 Satz 2 BGB abweichende Regelung muß ausdrücklich und zweifelsfrei getroffen werden.

3. Die Beweislast für einen Sachverhalt gemäß Leitsatz 2 trägt der Arbeitnehmer.