Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.09.1977, Az.: 5 AZR 303/76
Entgeltung von geleisteten Diensten durch testamentarische Erbeinsetzung; Widerruf der Zusage; Verjährungsfrist für den Lohnanspruch; Beginn der Verjährungsfrist
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 28.09.1977
- Aktenzeichen
- 5 AZR 303/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 10155
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 19.03.1976 - 3 Sa 1323/75
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1978, 165 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1978, 444 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Die Zusage, geleistete Dienste durch testamentarische Erbeinsetzung zu entgelten, kann jederzeit widerrufen werden.
2. Vom Zeitpunkt des Widerrufs an läuft für den nunmehr als uneschränkt vereinbart geltenden Lohnanspruch die Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 8 BGB.
3. Die Rechtsfolge nach Nr. 2 tritt nur ein, wenn der Widerruf unmißverständlich erklärt worden ist.