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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 06.06.1978, Az.: 1 ABR 66/75

Leiharbeitnehmer; Betriebsrat; Einsicht in Arbeitnehmerüberlassungsverträge; Entleiher; Leiharbeitnehmer

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
06.06.1978
Aktenzeichen
1 ABR 66/75
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1978, 10024
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 08.04.1975 - 5 TaBV 7/74

Fundstellen

  • DB 1978, 1841-1842 (Volltext mit amtl. LS)
  • SAE 1979, 1

Amtlicher Leitsatz

Ein Arbeitgeber, der Leiharbeitnehmer i.S. des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes beschäftigten will, muß seinem Betriebsrat Einsicht in die Arbeitnehmerüberlassungsverträge gewähren (im Anschluß an BAG 14.05.1974 1 ABR 40/73 = AP Nr. 2 zu § 99 BetrVG 1972).

Dagegen ist der Entleiher nicht verpflichtet, seinem Betriebsrat Auskunft über die Arbeitsverträge der Leiharbeitnehmer mit dem Verleiher zu geben.