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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 05.07.1968, Az.: 3 AZR 134/67

Betriebliche Übung; Rentenversicherung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
05.07.1968
Aktenzeichen
3 AZR 134/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1968, 10018
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 05.01.1967 - 6 Sa 590/65

Fundstellen

  • BB 1968, 1197
  • DB 1968, 1817 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Hat ein Arbeitgeber in betrieblicher Übung vom zehnten Beschäftigungsmonat an freiwillig die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Rentenversicherung übernommen, so kann er auch gegenüber solchen Arbeitnehmern, die dem Betrieb noch keine zehn Monate angehören, von der Übung ohne Vertragsänderung nicht abgehen.