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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 07.03.1963, Az.: 2 BvR 629/62

Schutz gegen Willkür; Rechtsirrtum; Richterlicher Verfahrensverstoß; Wiederaufnahmegericht; Anspruch auf rechtliches Gehör

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
07.03.1963
Aktenzeichen
2 BvR 629/62
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1963, 10924
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Memmingen 08.11.1962 - Qs 254/62
LG Würzburg 29.10.1962 - Qs 279/62
AG Würzburg 11.09.1962 und 03.10.1962 - 1 Es 51/61

Fundstellen

  • BVerfGE 15, 303
  • JuS 1963, 243
  • NJW 1963, 757

Redaktioneller Leitsatz

Leitsatz der Redaktion:

1. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG will nicht gegen jeden aus Rechtsirrtum begangenen richterlichen Verfahrensverstoß vorgehen, sondern nur den Schutz gegen Willkür.

2. Kein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt in der Möglichkeit des Wiederaufnahmegerichts, gem. § 367 Abs. 1 StPO ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden.