Bundessozialgericht
Urt. v. 12.12.1972, Az.: 8 RV 493/72
Weihnachtsgratifikation; Zuwendung; Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung; Verfassungsmäßigkeit; Verordnung; Ermessen der Verordnungsgebers
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 12.12.1972
- Aktenzeichen
- 8 RV 493/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10789
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- SozR Nr 1 zu § 4 DVO zu § 30 Abs 3 und 4 BVG v 28.2.1968
Amtlicher Leitsatz
1. Bei der nach dem Gesetz über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung vom 15.07.1965 gezahlten Zuwendung handelt es sich um eine "Weihnachtsgratifikation" iS des DV § 2 Abs 1 Nr 17 § 33 BVG.
2. Der Verordnungsgeber hat das ihm in BVG § 30 Abs 8 Buchst a und c eingeräumte Ermessen nicht dadurch überschritten oder gegen das aus GG Art 3 sich ergebende Willkürverbot verstoßen, daß er die Weihnachtszuwendungen nur teilweise anrechnungsfrei gelassen und sie nicht dem nach DV § 30 Abs 3 und 4 BVG § 4 zu ermittelnden Vergleichseinkommen zugeschlagen hat.