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Bundessozialgericht
Urt. v. 12.12.1972, Az.: 8 RV 493/72

Weihnachtsgratifikation; Zuwendung; Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung; Verfassungsmäßigkeit; Verordnung; Ermessen der Verordnungsgebers

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
12.12.1972
Aktenzeichen
8 RV 493/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10789
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR Nr 1 zu § 4 DVO zu § 30 Abs 3 und 4 BVG v 28.2.1968

Amtlicher Leitsatz

1. Bei der nach dem Gesetz über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung vom 15.07.1965 gezahlten Zuwendung handelt es sich um eine "Weihnachtsgratifikation" iS des DV § 2 Abs 1 Nr 17 § 33 BVG.

2. Der Verordnungsgeber hat das ihm in BVG § 30 Abs 8 Buchst a und c eingeräumte Ermessen nicht dadurch überschritten oder gegen das aus GG Art 3 sich ergebende Willkürverbot verstoßen, daß er die Weihnachtszuwendungen nur teilweise anrechnungsfrei gelassen und sie nicht dem nach DV § 30 Abs 3 und 4 BVG § 4 zu ermittelnden Vergleichseinkommen zugeschlagen hat.