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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.06.1972, Az.: 5 AZR 55/72

Pfändungs- und Überweisungsbeschluss; Zustellungsurkunde

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
22.06.1972
Aktenzeichen
5 AZR 55/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10143
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Bonn 01.09.1971 - 2 Ca 412/71
LAG Düsseldorf 03.12.1971 - 8 Sa 414/71

Fundstelle

  • DB 1972, 2263-2264 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Wirksamkeit der Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist im Drittschuldnerprozeß unabhängig davon zu prüfen, ob die Fehlerhaftigkeit der Zustellung zuvor im Wege der Erinnerung nach § 766 ZPO gerügt worden ist.

2. Die Angaben der Zustellungsurkunde über den eine Ersatzzustellung rechtfertigenden Grund lassen sich in der Regel nicht wegen offenbarer Ungenauigkeit berichtigen.