Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.06.1972, Az.: 5 AZR 55/72
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss; Zustellungsurkunde
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 22.06.1972
- Aktenzeichen
- 5 AZR 55/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10143
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Bonn 01.09.1971 - 2 Ca 412/71
- LAG Düsseldorf 03.12.1971 - 8 Sa 414/71
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- DB 1972, 2263-2264 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Die Wirksamkeit der Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist im Drittschuldnerprozeß unabhängig davon zu prüfen, ob die Fehlerhaftigkeit der Zustellung zuvor im Wege der Erinnerung nach § 766 ZPO gerügt worden ist.
2. Die Angaben der Zustellungsurkunde über den eine Ersatzzustellung rechtfertigenden Grund lassen sich in der Regel nicht wegen offenbarer Ungenauigkeit berichtigen.