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Bundessozialgericht
Urt. v. 27.01.1987, Az.: 6 RKa 27/86

Kassenärztliche Versorgung; Poliklinik; VerjährungsfristRechtsweg

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
27.01.1987
Aktenzeichen
6 RKa 27/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 11558
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LSG Stuttgart 19.03.1986 - L 1 Ka 2148/84

Fundstelle

  • SozR 2200 § 368e Nr 10

Amtlicher Leitsatz

1. Auch die Polikliniken unterliegen dem Wirtschaftlichkeitsgebot, soweit sie an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmen.

2. Im Kassenarztrecht gilt die allgemeine Verjährungsfrist des SGB von vier Jahren, soweit keine ausdrücklichen Sonderregelungen bestehen. Zur Frage der Verjährungsunterbrechung durch Erlaß eines Verwaltungsakts.

3. Für Streitigkeiten aus einem Poliklinik-Vertrag sind die Sozialgerichte zuständig.