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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 28.07.1987, Az.: 1 BvR 842/87

Verfassungsbeschwerde; Unterlassen; Gesetzgeber; Aids

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
28.07.1987
Aktenzeichen
1 BvR 842/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 12309
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1987, 228
  • NJW 1987, 2287-2288 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

1. Eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen ein gesetzgeberisches Unterlassen wendet, ist nur zulässig, wenn sich eine Pflicht des Gesetzgebers zur Gesetzgebung grundgesetzlich herleiten läßt.

2. Eine solche Pflicht im Bereich der Bekämpfung von Aids erscheint bedenklich.