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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.12.1973, Az.: 4 AZR 75/73

Tarifverträge; Textil; Gastarbeiter; Spanien; Ausfallzeit; Geburt; Ehefrau; Niederkunft

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
12.12.1973
Aktenzeichen
4 AZR 75/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10067
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Rheine 05.10.1972 - Ca 381/72
LAG Hamm 19.12.1972 - 3 Sa 753/72

Fundstelle

  • DB 1975, 1179

Amtlicher Leitsatz

Ein spanischer Gastarbeiter, dessen Ehefrau in Spanien niederkommt, hat grundsätzlich auch dann Anspruch auf Vergütung von aus diesem Grund ausfallender Arbeitszeit, wenn er seine Frau in Spanien nicht besucht, sondern in Deutschland bleibt.