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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 26.05.2009, Az.: BVerwG 2 B 80.08

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
26.05.2009
Aktenzeichen
BVerwG 2 B 80.08
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2009, 45004
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VGH Baden-Württemberg - 10.09.2008 - AZ: 4 S 1533/05

In der Verwaltungsstreitsache

...

hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts

am 26. Mai 2009

durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Herbert und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Kugele und Dr. Burmeister

beschlossen:

Tenor:

  1. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg über die Nichtzulassung der Revision gegen seinen Beschluss vom 10. September 2008 wird aufgehoben.

  2. Die Revision wird zugelassen.

  3. Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.

Gründe

1

Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Die angestrebte Entscheidung erscheint geeignet, zur Klärung der Frage beizutragen, ob § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG mit dem Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung vereinbar ist.

Herbert
Prof. Dr. Kugele
Dr. Burmeister