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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 22.01.1982, Az.: 2 BvR 1506/81

Rechtsstaatsprinzip; Grundrecht auf rechtliches Gehör; Gerichtliche Entscheidung; Begründung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
22.01.1982
Aktenzeichen
2 BvR 1506/81
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1982, 11592
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
BGH

Fundstelle

  • NJW 1982, 925 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

§ 349 Abs. 2 StPO ist mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar. Der Grundsatz, daß jede gerichtliche Entscheidung mit einer Begründung zu versehen ist, läßt sich nicht dem Grundrecht auf rechtliches Gehör entnehmen.