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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.11.1966, Az.: 4 AZR 402/66

Berufungsurteil; Zustellung innerhalb Frist; Verkündung; Rechtsmittelbelehrung; Einmonatige Revisionsfrist; Jahresfrist

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
22.11.1966
Aktenzeichen
4 AZR 402/66
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1966, 10105
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 14 zu § 9 ArbGG 1953
  • SAE 1967, 232

Amtlicher Leitsatz

Ist ein Berufungsurteil nicht binnen 5 Monaten nach seiner Verkündung zugestellt worden, so wird durch den Ablauf dieser Frist wegen des Fehlens der in ArbGG § 9 Abs. 4 vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung nicht die einmonatige Revisionsfrist des ArbGG § 74 Abs. 1 S. 1, sondern nur die Jahresfrist des ArbGG § 9 Abs. 5 S. 2 in Lauf gesetzt.