Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 15.06.1994, Az.: 1 BvR 1879/93

Ausländischer Mieter; Kabelanschluß ; Parabolantenne; Heimatsprachiges Fernsehprogramm; Mietobjekt; Vorenthaltung weiterer Programme; Beeinträchtigung; Informationsinteresse des Mieters; Eigentum des Vermieters

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
15.06.1994
Aktenzeichen
1 BvR 1879/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13089
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfG HdM Nr. 83
  • WuM 1994, 365-366 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

1. Es ist nicht ohne weiteres zulässig, einen ausländischen Mieter auf den Kabelanschluß zu verweisen, wenn er eine Parabolantenne anbringen möchte, um ein heimatsprachiges Fernsehprogramm zu empfangen, wenn der Kabelanschluß ihm nur ein Heimatprogramm bietet. Eine Beschränkung der Informationsfreiheit, wie es die Vorenthaltung weiterer Programme ist, muß durch kollidierende Interessen des Eigentümers gerechtfertigt werden.

2. Das Fachgericht muß die Eigenschaften des Mietobjekts angeben, die beeinträchtigt würden, wenn eine Parabolantenne angebracht würde, und die es rechtfertigen, daß das Informationsinteresse des Mieters hinter dem Eigentum des Vermieters zurückstehen soll.