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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 31.08.1979, Az.: 7 AZR 674/77

Rechtsanwalt; Außergerichtliche Vollmacht; Berechtigung zu Rechtsgeschäften; Rechtssicherheit; Rechtsklarheit; Vollmachtsurkunde; Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
31.08.1979
Aktenzeichen
7 AZR 674/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10189
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Saarbrücken 23.03.1977 - 1 Sa 168/76

Fundstellen

  • AP Nr. 3 zu § 174 BGB
  • DB 1980, 168 (Volltext mit amtl. LS)
  • EzA § 174 BGB Nr. 3

Amtlicher Leitsatz

1. Bei einer einem Rechtsanwalt erteilten außergerichtlichen Vollmacht hängt es von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab, zu welchen konkreten Rechtsgeschäften der Bevollmächtigte jeweils berechtigt sein soll.

2. Im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit muß die Vollmachtsurkunde für den Erklärungsgegner eindeutig den Umfang der rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht erkennen lassen, d.h. die Vollmachtsurkunde muß nach ihrem Inhalt zur Vornahme des betreffenden Rechtsgeschäfts geeignet sein.