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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.01.1974, Az.: 3 AZR 488/72

Bewerbung; Probefahrt mit Möbelwagen; Grobe Fahrlässigkeit; Schaden durch unsachgemäße Fahrweise; Haftung des Bewerbers

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
24.01.1974
Aktenzeichen
3 AZR 488/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10153
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 18.09.1972 - 10 Sa 552/72

Fundstellen

  • DB 1974, 779-780 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1974, 1137

Amtlicher Leitsatz

Wer anläßlich seiner Bewerbung um die Stelle eines Möbelwagenfahrers eine Probefahrt mit einem Möbelwagen unternimmt, obwohl er fast zehn Jahre keine LKW mehr gefahren hat, und seine fehlende Fahrpraxis verschweigt, handelt grob fahrlässig; wenn bei der Probefahrt infolge unsachgerechter Fahrweise des Bewerbers am Möbelwagen ein Schaden entsteht, muß der Bewerber diesen voll ersetzen.