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Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.01.1973, Az.: VI ZR 65/72

Prozeßbevollmächtigter; Mandat; Mandatsübernahme; Stand des Verfahrens; Verfahrensstand; Anwaltspflicht; Informationspflicht; Laufendes Verfahren

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
10.01.1973
Aktenzeichen
VI ZR 65/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 11115
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1973, 437-438 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Prozeßbevollmächtigte, der ein Mandat in einem anhängigen Rechtsstreit übernimmt, muß sich unverzüglich darüber unterrichten, in welcher Lage sich das Verfahren befindet.