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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 08.01.1996, Az.: 2 BvR 2604/95

Verfassungsbeschwerde; Politische Parteien ; Organstreitverfahren; Umdeutung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
08.01.1996
Aktenzeichen
2 BvR 2604/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 12408
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • JuS 1997, 73 (Volltext mit red. LS)
  • LKV 1996, 333
  • NVwZ 1996, 997 (red. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Verfassungsbeschwerde ist kein Mittel, das Staatsorgane und politische Parteien berechtigt, gegen im Organstreitverfahren ergangene Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vorzugehen.

2. Zur Umdeutung einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde in einem Antrag auf Durchführung eines Organstreitverfahrens.