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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.05.1982, Az.: 3 AZR 1239/79

Leitender Angestellter; Schaden; Widerruf; Versorgungszusage; Treuepflichtverletzung; PVV; Rechtsmißbrauch

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
11.05.1982
Aktenzeichen
3 AZR 1239/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10079
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Frankfurt 09.11.1978 - 14 Ca 15/78
LAG Frankfurt 12.10.1979 - 6 Sa 308/79

Fundstellen

  • BB 1983, 198
  • DB 1982, 2411
  • ZIP 1982, 1347-1349

Amtlicher Leitsatz

Hat ein leitender Angestellter durch weisungswidriges Verhalten hohen Schaden verursacht, so rechtfertigt das allein noch nicht den Widerruf einer Versorgungszusage wegen grober Treuepflichtverletzung. Vielmehr kommt es darauf an, ob die gesamten Umstände einen so schwerwiegenden Vorwurf ergeben, daß die Berufung auf die Versorgungszusage als Rechtsmißbrauch erschiene.