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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 27.02.1976, Az.: BVerwG 7 C 44/74

Vornahme eines Verwaltungsakts; Wiederholen eines Antrags; Jahresfrist; Lehrauftrag; Einsichtnahme in Bewerbungsakten

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
27.02.1976
Aktenzeichen
BVerwG 7 C 44/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11302
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerwGE 50, 255
  • NJW 1976, 1364

Amtlicher Leitsatz

1. Wird ein unbeschieden gebliebener, nicht fristgebundener Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts wiederholt, so wird die Jahresfrist des VwGO § 76 neu in Lauf gesetzt.

2. Ein vom Berufungsgericht im Wege der Lückenfüllung gefundener Rechtssatz, wonach derjenige, der sich um einen Lehrauftrag bewirbt, beim Vorliegen eines entsprechenden berechtigten Interesses grundsätzlich Anspruch auf Einsicht in die bei dem ablehnenden Dienstherrn über ihn entstandenen Bewerbungsakten hat, ist revisionsgerichtlich nicht zu beanstanden.