Bundesgerichtshof
Urt. v. 15.01.1993, Az.: V ZR 2/92
Zeugenbeweis; Erneute Vernehmung; Berufungsverfahren; Vernehmungsniederschrift
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 15.01.1993
- Aktenzeichen
- V ZR 2/92
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1993, 15104
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NJW-RR 1993, 893-894 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die erneute Vernehmung eines Zeugen im Berufungsverfahren ist auch dann geboten, wenn das Berufungsgericht einer ihrem Wortlaut nach eindeutigen Stelle in der Vernehmungsniederschrift, zu der das erstinstanzliche Gericht nicht Stellung genommen hat, eine vom Wortsinn abweichende, die Entscheidung tragende Auslegung geben will.