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Bundesgerichtshof
Urt. v. 15.01.1993, Az.: V ZR 2/92

Zeugenbeweis; Erneute Vernehmung; Berufungsverfahren; Vernehmungsniederschrift

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
15.01.1993
Aktenzeichen
V ZR 2/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 15104
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW-RR 1993, 893-894 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die erneute Vernehmung eines Zeugen im Berufungsverfahren ist auch dann geboten, wenn das Berufungsgericht einer ihrem Wortlaut nach eindeutigen Stelle in der Vernehmungsniederschrift, zu der das erstinstanzliche Gericht nicht Stellung genommen hat, eine vom Wortsinn abweichende, die Entscheidung tragende Auslegung geben will.