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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 25.02.2021, Az.: 1 BvQ 18/21

Ablehnung eines Eilantrags auf Öffnung öffentlicher Saunen, Bäder, Heilbäder, Fitnessstudios und Buchhandlungen mangels Begründung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
25.02.2021
Aktenzeichen
1 BvQ 18/21
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2021, 13762
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2021:qk20210225.1bvq001821

Tenor:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

[Gründe]

1

Die Antragstellerin hat nicht hinreichend dargelegt, dass eine noch einzulegende Verfassungsbeschwerde nicht offensichtlich unzulässig oder unbegründet wäre.

2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.