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Bundesgerichtshof
Urt. v. 04.06.1981, Az.: VII ZR 9/80

Wohnungseigentümergemeinschaft; WEG; Nachbesserungsanspruch; Mehrheitsbeschluß; Wohnungseigentümer

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
04.06.1981
Aktenzeichen
VII ZR 9/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 12022
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 81, 35 - 40
  • MDR 1982, 50 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1981, 1841-1842 (Volltext mit amtl. LS)
  • WuM 1982, 83 (Kurzinformation)

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft können im eigenen Namen im Wege einer Klage Nachbesserungsansprüche geltend machen, wenn die Wohnungseigentümer dies durch Mehrheitsbeschluß entschieden haben.