Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 04.05.1977, Az.: BVerwG 1 WB 102/76
Versetzung; Soldat; Zweiwochenfrist; Förmliche Versetzungsverfügung; Form der Bekanntgabe
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 04.05.1977
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 WB 102/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 11030
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerwGE 53, 287
- DÖV 1977, 907
Amtlicher Leitsatz
Bei einer vom Bundesminister der Verteidigung verfügten Versetzung beginnt die Zweiwochenfrist, innerhalb deren der Soldat auf Antrag gerichtliche Entscheidung stellen muß, mit der Bekanntgabe der förmlichen Versetzungsverfügung zu laufen. Wird die Versetzung vom Bundesminister der Verteidigung schon vorher durch Fernschreiben oder auf andere Weise angeordnet und dem Soldaten eröffnet, kann er bereits von diesem Zeitpunkt an Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen. Die Bekanntgabe der förmlichen Versetzungsverfügung braucht er nicht abzuwarten.