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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 16.12.2025, Az.: 4 StR 589/25

Schuldspruch wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
16.12.2025
Aktenzeichen
4 StR 589/25
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2025, 30439
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BGH:2025:161225B4STR589.25.0

Verfahrensgang

vorgehend
LG Dortmund - 25.06.2025 - AZ: 33 KLs 22/24 (620 Js 624/24)

Verfahrensgegenstand

Vergewaltigung u.a.

Tenor:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 25. Juni 2025 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt ist.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Gründe

1

Das Landgericht hat den Angeklagten - unter rechtfehlerfreier Annahme des Konkurrenzverhältnisses - wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer "Gesamtfreiheitsstrafe" von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Hiergegen wendet sich der Angeklagte mit seiner auf die Verletzung materiellen Rechts gestützten Revision. Die Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Senat hat aber den Strafausspruch wie aus dem Beschlusstenor ersichtlich dahingehend korrigiert, dass der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt ist.

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