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Bundesgerichtshof
Urt. v. 08.06.1983, Az.: VIII ZR 297/82

Werterhöhende Tatsachen; Revisionsgericht; Bewertungsänderung; Beschwer

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
08.06.1983
Aktenzeichen
VIII ZR 297/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 12244
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • JurBüro 1983, 1504

Amtlicher Leitsatz

Ergeben sich neue werterhöhende Tatsachen, die weder dem Berufungs- noch dem Revisionsgericht bekannt waren, so müssen diese zu einer Änderung der Bewertung für die Beschwer des Klägers führen. Dem steht nicht entgegen, daß das Berufungsgericht von der Darstellung des Tatbestands in dem angefochtenen Urteil abgesehen hat.