Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 05.08.1982, Az.: 2 AZR 1136/79
Lehrerausbildung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 05.08.1982
- Aktenzeichen
- 2 AZR 1136/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 10027
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 08.08.1979 - 8 Sa 10/79
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BAGE 40, 1 - 16
- NJW 1983, 779-782 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Die Lehrtätigkeit eines Lehramtsanwärters im Land Bad.-Württ. vor Ablegung der Zweiten Staatsprüfung ist Teil der Ausbildung. Ein Bewerber für die Anstellung im Vorbereitungsdienst braucht nicht die Gewähr zu bieten, daß er sich jederzeit aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetzen wird. Es genügt, wenn er gegenüber Staat und Verfassung eine gleichsam neutrale Haltung einnimmt und nicht zu erwarten ist, daß er im Unterricht die Grundwerte der Verfassung in Zweifel ziehen wird (Bestätigung des Urteils des Fünften Senates vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 512/79).
2. Die aktive Mitgliedschaft in der DKP und im MSB-Spartakus sind allein noch nicht geeignet, ernsthafte Zweifel an die vom Lehrer im Vorbereitungsdienst zu erbringende geringere Verfassungstreuepflicht zu begründen (Abweichung vom Urteil des Fünften Senates, a. a. O.).