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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.08.1976, Az.: 3 AZR 173/75

Beschäftigungsanspruch; Arbeitnehmer; Kündigung; Kündigungsfrist; Freistellung; Schutzwürdige Interessen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
19.08.1976
Aktenzeichen
3 AZR 173/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10120
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 13.11.1974 - 4 Sa 194/74

Fundstellen

  • BAGE 28, 168 - 175
  • DB 1976, 2308-2309 (Volltext mit red./amtl. LS)
  • MDR 1977, 170 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1977, 215-216 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers besteht grundsätzlich auch nach Ausspruch einer Kündigung während der Kündigungsfrist. In dieser Zeit ist eine Freistellung gegen den Willen des Arbeitnehmers nur zulässig, wenn überwiegende und schutzwürdige Interessen das gebieten (Ergänzung zu BAGE 2, 221 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).