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Bundesgerichtshof
Urt. v. 15.03.1972, Az.: VIII ZR 12/71

Zurückbehaltungsrecht; Werkvertrag; Nachbesserung; Mängelbeseitigung; Gewährleistung; Schadensersatz; Vertragsverletzung; Verstoß gegen Treu und Glauben; Vertragstreue

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
15.03.1972
Aktenzeichen
VIII ZR 12/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 11133
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1972, 868 (Volltext mit amtl. LS)
  • WM 1972, 685

Redaktioneller Leitsatz

Der Ausschluß eines Zurückbehaltungsrecht, der individualvertraglich vereinbart wurde, ist grundsätzlich auch bei Vertragsverletzungen wirksam.

Unter Umständen liegt aber im Einzelfall ein Verstoß gegen Treu und Glauben vor, wenn derjenige Vertragspartner sich auf den vereinbarten Ausschluß des Zurückbehaltungsrechts beruft, der zuerst vertragsuntreu geworden ist.