Bundesgerichtshof
Urt. v. 15.03.1972, Az.: VIII ZR 12/71
Zurückbehaltungsrecht; Werkvertrag; Nachbesserung; Mängelbeseitigung; Gewährleistung; Schadensersatz; Vertragsverletzung; Verstoß gegen Treu und Glauben; Vertragstreue
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 15.03.1972
- Aktenzeichen
- VIII ZR 12/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 11133
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1972, 868 (Volltext mit amtl. LS)
- WM 1972, 685
Redaktioneller Leitsatz
Der Ausschluß eines Zurückbehaltungsrecht, der individualvertraglich vereinbart wurde, ist grundsätzlich auch bei Vertragsverletzungen wirksam.
Unter Umständen liegt aber im Einzelfall ein Verstoß gegen Treu und Glauben vor, wenn derjenige Vertragspartner sich auf den vereinbarten Ausschluß des Zurückbehaltungsrechts beruft, der zuerst vertragsuntreu geworden ist.