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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 03.10.1979, Az.: 4 AZR 903/77

Gewinnung von Samen; Selbstgehaltene Bullen; Fortpflanzung des Viehs; Rinderbesamungsgenossenschaft; Viehzucht; Landwirtschaft; Zusatzversorgung der Arbeitnehmer

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
03.10.1979
Aktenzeichen
4 AZR 903/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10010
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 14.06.1977 - 3/2 Sa 1197/76

Fundstelle

  • AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge Land- u Forstwirtschaft

Amtlicher Leitsatz

Die Gewinnung von Samen aus selbstgehaltenen Bullen zum Zwecke der Fortpflanzung des Viehs durch eine Rinderbesamungsgenossenschaft gehört zur Viehzucht und damit zur Landwirtschaft und fällt unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages über eine Zusatzversorgung der Arbeitnehmer der Land- und Forstwirtschaft.