Bundesgerichtshof
Beschl. v. 16.05.2012, Az.: 2 StR 493/11
Änderung eines Beschlusses wegen offensichtlichen Schreibversehens
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 16.05.2012
- Aktenzeichen
- 2 StR 493/11
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2012, 16473
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgegenstand
Anstiftung zur besonders schweren Brandstiftung u. a.
Tenor:
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. März 2012 wird angesichts eines offensichtlichen Schreibversehens wie folgt geändert:
In Zeile 3 der Gründe muss es statt "versuchten Mordes" lauten "versuchten Betruges".
Ernemann
Fischer
Appl
Schmitt
Krehl