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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 16.05.2012, Az.: 2 StR 493/11

Änderung eines Beschlusses wegen offensichtlichen Schreibversehens

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
16.05.2012
Aktenzeichen
2 StR 493/11
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2012, 16473
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgegenstand

Anstiftung zur besonders schweren Brandstiftung u. a.

Tenor:

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. März 2012 wird angesichts eines offensichtlichen Schreibversehens wie folgt geändert:

In Zeile 3 der Gründe muss es statt "versuchten Mordes" lauten "versuchten Betruges".

Ernemann
Fischer
Appl
Schmitt
Krehl