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Bundessozialgericht
Urt. v. 19.03.1980, Az.: 11 RA 29/79

Beitragszeit; Herkunftsland; Eintritt des Versicherungsfalles; Beitragsaufkommen; Anrechnung von Ausfallzeiten

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
19.03.1980
Aktenzeichen
11 RA 29/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10798
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Stuttgart 18.08.1977 - S 11 An 2391/74
LSG Stuttgart 17.01.1979 - L 3 An 2155/77

Fundstellen

  • BSGE 50, 55 - 58
  • SozR 5050 § 15 Nr 14

Amtlicher Leitsatz

Für die Annahme von Beitragszeiten iS von FRG § 15 Abs 1 reicht es nicht aus, daß die in Frage stehenden Zeiten nach dem Recht des Herkunftslandes beim Eintritt des Versicherungsfalles anzurechnen waren, wenn es an einem irgendwie gestalteten Beitragsaufkommen für diese Zeiten fehlt und die Anrechnung dieser Zeiten der Anrechnung von Ersatz- oder Ausfallzeiten nach innerstaatlichem Recht entspricht oder ihr doch nahekommt.