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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 24.06.1980, Az.: BVerwG 1 WB 126/78

Kein Anspruch auf Auskunft über Äußerung des Ministers vor dem Bundestag

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
24.06.1980
Aktenzeichen
BVerwG 1 WB 126/78
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1980, 19726
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerwGE 73, 9 - 11
  • DokBerB 1980, 245
  • NZWehrR 1980, 186
  • ZBR 1981, 107

In dem Wehrbeschwerdeverfahren
des Generalmajors a.D. ..., wohnhaft ...,
vertreten durch die Rechtsanwälte ...
hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts
auf Grund der Beratung vom 24. Juni 1980,
an der teilgenommen haben:
Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Saalmann,
Richter am Bundesverwaltungsgericht Nast-Kolb,
Richter am Bundesverwaltungsgericht Thurn,
beschlossen:

Tenor:

Der Beschluß des Senats vom 23. April 1980 wird wie folgt berichtigt:

  1. 1.

    In Abschnitt II Nr. 1 ist an Stelle von "Der Antrag ist zulässig" zu setzen "Der Antrag ist unzulässig".

  2. 2.

    In Abschnitt II Nr. 1 d letzter Absatz ist an Stelle von "Der Antrag ist daher als unbegründet zurückzuweisen ..." zu setzen "Der Antrag ist daher als unzulässig zurückzuweisen ...".

Gründe

1

Es handelt sich um offenbare, auf Schreibfehler beruhende Unrichtigkeiten in den Gründen des Beschlusses. Diese sind daher in entsprechender Anwendung der §§ 118, 122 VwGO von Amts wegen zu berichtigen.

Saalmann
Nast-Kolb
Thurn