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Bundesgerichtshof
Urt. v. 02.05.1990, Az.: 2 StR 64/90

Einheitsjugendstrafe; Freiheitsstrafe; Strafausspruch

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
02.05.1990
Aktenzeichen
2 StR 64/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 11774
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • Eisenberg, JR 90, 483
  • JR 1990, 481-483 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)
  • MDR 1990, 842-844 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJ 1991, 88 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1990, 3157-3158 (Volltext mit amtl. LS)
  • StV 1990, 505-507

Amtlicher Leitsatz

Die Verhängung einer Einheitsjugendstrafe unter Einbeziehung eines auf Freiheitsstrafe lautenden Urteils ist auch dann zulässig, wenn das einzubeziehende Urteil nur wegen einer Straftat ergangen ist, die der Angeklagte als Erwachsener begangen hat. Die Höhe der Einheitsjugendstrafe ist unabhängig vom Strafausspruch der einbezogenen Entscheidung zu bestimmen.