Bundesgerichtshof
Urt. v. 02.05.1990, Az.: 2 StR 64/90
Einheitsjugendstrafe; Freiheitsstrafe; Strafausspruch
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 02.05.1990
- Aktenzeichen
- 2 StR 64/90
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1990, 11774
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- Eisenberg, JR 90, 483
- JR 1990, 481-483 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)
- MDR 1990, 842-844 (Volltext mit amtl. LS)
- NJ 1991, 88 (amtl. Leitsatz)
- NJW 1990, 3157-3158 (Volltext mit amtl. LS)
- StV 1990, 505-507
Amtlicher Leitsatz
Die Verhängung einer Einheitsjugendstrafe unter Einbeziehung eines auf Freiheitsstrafe lautenden Urteils ist auch dann zulässig, wenn das einzubeziehende Urteil nur wegen einer Straftat ergangen ist, die der Angeklagte als Erwachsener begangen hat. Die Höhe der Einheitsjugendstrafe ist unabhängig vom Strafausspruch der einbezogenen Entscheidung zu bestimmen.