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Bundesgerichtshof
Urt. v. 26.01.1977, Az.: VIII ZR 208/75

Witterungsverhältnis; Hauseigentümerpflichten; Begehbarkeit des Bürgersteig; Begehbarkeit des Hauseingang; Sturz auf Glatteis

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
26.01.1977
Aktenzeichen
VIII ZR 208/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11570
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

1. Auch bei außergewöhnlich schwierigen und gefährlichen Witterungsverhältnissen (hier: Regen auf tiefgefrorenem Boden) ist der Hauseigentümer seinen Mietern gegenüber verpflichtet, die jederzeitige Begehbarkeit des vom Bürgersteig zum Hauseingang führenden Weges sicherzustellen.

2. Zur Frage des Mitverschuldens bei Sturz auf Glatteis.