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Bundesgerichtshof
Urt. v. 03.11.1982, Az.: IVb ZR 322/81

Unterhalt; Umfang; Beamter; Eheliches Kind; Einkommen; Dienstbezüge; Versorgungsbezüge

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
03.11.1982
Aktenzeichen
IVb ZR 322/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 12215
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1983, 212 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1983, 933 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Bei der Bemessung der Unterhaltspflicht eines Beamten oder Ruhestandsbeamten gegenüber einem ehelichen Kind sind die kindbezogenen Bestandteile der Dienst- oder Versorgungsbezüge (Steigerungsbeträge des Ortszuschlages ab Stufe 3 bzw. sog. Unterschiedsbeträge nach § 50 I BeamtVG) als Einkommen zu berücksichtigen.