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Bundessozialgericht
Urt. v. 08.04.1987, Az.: 1 RA 55/85

Pflichten des Versicherungsträgers; Hinweispflicht; Beitragsnachentrichtung; Neuberechnung der Rente; Herstellungsanspruch

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
08.04.1987
Aktenzeichen
1 RA 55/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 11351
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Berlin 27.10.1983 - S 20 An 685/82
LSG Berlin 13.07.1984 - L 1 An 2/84

Fundstellen

  • DB (Beilage) 1989, 24 (Kurzinformation)
  • SozR 1200 § 14 Nr 25

Amtlicher Leitsatz

1. Die Pflicht des Versicherungsträgers zu einem Hinweis auf eine nach § 32a AVG (= § 1255a RVO) naheliegende und günstige Gestaltungsmöglichkeit im Rahmen einer Beitragsnachentrichtung entfällt nicht deshalb, weil der Gesetzgeber diese Möglichkeit den Nachentrichtungsberechtigten nicht zugedacht hätte (Abgrenzung zu BSG 18.8.1983 11 RA 40/82 = SozR 1200 § 13 Nr 3).

2. Zu den Voraussetzungen eines auf Neuberechnung der Rente gerichteten Herstellungsanspruchs, wenn der Versicherte infolge unzureichender Beratung zu viele Beiträge nachentrichtet hat, die sich nachteilig auf die Höhe seiner Rente auswirken. Höhe seiner Rente auswirken.