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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 19.12.1990, Az.: 1 BvR 389/90

Meinungsäußerung; Tatsachenbehauptung; Werturteil; Falsche Einstufung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
19.12.1990
Aktenzeichen
1 BvR 389/90
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1990, 12238
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
Landesberufsgericht für Zahnärzte Stuttgart 27.05.1989 - LNs 1/88

Fundstellen

  • NJW 1991, 1529-1530 (Volltext mit red. LS)
  • NStE Nr. 3 zu § 186 StGB

Redaktioneller Leitsatz

Soweit eine Meinungsäußerung gerichtlich nicht zutreffend als Tatsachenbehauptung, Schmähkritik oder Formalbeleidigung eingestuft wird, wird das Grundrecht auf Meinungsäußerung falsch bewertet.