Bundesgerichtshof
Beschl. v. 12.11.1974, Az.: 5 StR 479/74
Entscheidung über eine Vorlagefrage; Nicht geringe Menge; Konsumentenpreis; Schwarzmarktpreis
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 12.11.1974
- Aktenzeichen
- 5 StR 479/74
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1974, 10959
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- OLG Hamburg
Rechtsgrundlagen
Redaktioneller Leitsatz
Es braucht keine Entscheidung gefällt zu werden über die Vorlagefrage, ob regelmäßig eine nicht geringe Menge eines Betäubungsmittels gegeben ist, wenn der Konsumentenpreis mehr als 1.000 DM beträgt.
Der Grund ist, daß diesen Ausführungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts, von dessen Auffassung das vorlegende Hanseatische Oberlandesgericht zu Hamburg abweichen will, in den Gründen der in Bezug genommen Entscheidung keine entscheidende Relevanz innewohnt.