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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 12.11.1974, Az.: 5 StR 479/74

Entscheidung über eine Vorlagefrage; Nicht geringe Menge; Konsumentenpreis; Schwarzmarktpreis

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
12.11.1974
Aktenzeichen
5 StR 479/74
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1974, 10959
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Hamburg

Redaktioneller Leitsatz

Es braucht keine Entscheidung gefällt zu werden über die Vorlagefrage, ob regelmäßig eine nicht geringe Menge eines Betäubungsmittels gegeben ist, wenn der Konsumentenpreis mehr als 1.000 DM beträgt.

Der Grund ist, daß diesen Ausführungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts, von dessen Auffassung das vorlegende Hanseatische Oberlandesgericht zu Hamburg abweichen will, in den Gründen der in Bezug genommen Entscheidung keine entscheidende Relevanz innewohnt.