Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 13.04.1983, Az.: BVerwG 4 C 21/79
Auskiesung; Außenbereich; Privilegierung; Genehmigung; Planungsrecht; Ausnahmegenehmigung; Landschaftsschutzrecht
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 13.04.1983
- Aktenzeichen
- BVerwG 4 C 21/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 11722
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BVerwGE 67, 84 - 92
- DVBl 1983, 895-897 (Volltext mit amtl. LS)
- NVwZ 1985, 42-44 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Eine Auskiesung größeren Umfangs, die im Außenbereich stattfindet und privilegiert ist, kann auch nach Planungsrecht nicht genehmigt werden, wenn sie nach Landschaftsschutzrecht in einer Weise unzulässig ist, die auch nicht durch eine Ausnahmegenehmigung behoben werden kann.