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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 13.04.1983, Az.: BVerwG 4 C 21/79

Auskiesung; Außenbereich; Privilegierung; Genehmigung; Planungsrecht; Ausnahmegenehmigung; Landschaftsschutzrecht

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
13.04.1983
Aktenzeichen
BVerwG 4 C 21/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 11722
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerwGE 67, 84 - 92
  • DVBl 1983, 895-897 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1985, 42-44 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Eine Auskiesung größeren Umfangs, die im Außenbereich stattfindet und privilegiert ist, kann auch nach Planungsrecht nicht genehmigt werden, wenn sie nach Landschaftsschutzrecht in einer Weise unzulässig ist, die auch nicht durch eine Ausnahmegenehmigung behoben werden kann.