Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 13.03.1974, Az.: IV ZR 36/73

Krankentagegeld; Völlige Arbeitsunfähigkeit; Termineintritt

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
13.03.1974
Aktenzeichen
IV ZR 36/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 11189
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1974, 743 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1974, 1429-1431 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Auch wenn nach § 18 Ziff. 2 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Krankentagegeld-Versicherungen nach den Tarifen TZ 1 bis 3 der Versicherer das Tagegeld in der vereinbarten Höhe erst von einem bestimmten (je nach dem gewählten Tarif unterschiedlichen) Tag der völligen Arbeitsunfähigkeit an zu zahlen hat, so tritt nach § 1 Ziff. 1 dieser Versicherungsbedingungen der Versicherungsfall schon mit dem Beginn der völligen Arbeitsunfähigkeit des Versicherten ein.