Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 19.09.1991, Az.: BVerwG 3 C 32/89
Baugenehmigungsbehörde; Berücksichtigungsfähige Bauunterlagen; Kuhplätze; Planungsabsicht; Milcherzeuger; Baugenehmigung
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 19.09.1991
- Aktenzeichen
- BVerwG 3 C 32/89
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 12671
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VGH München 25.10.1988 - 9 B 88.00268
- VG Ansbach 11.11.1987 - AN 13 K 85 A 739
Rechtsgrundlagen
- § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 MilchGarMV
- § 6 Abs. 4 MilchGarMV
Fundstelle
- RdL 1992, 19
Amtlicher Leitsatz
1. Berücksichtigungsfähig sind nach § 6 Abs. 4 MGV nur Unterlagen, die der Baugenehmigungsbehörde vorgelegen haben.
2. Auf die Zahl der tatsächlich errichteten Kuhplätze kommt es nicht an, wenn sich aus den Bauunterlagen eine andere Planungsabsicht ergibt. Dies gilt auch dann, wenn der Milcherzeuger aus baurechtlicher Sicht von den Festlegungen in der Baugenehmigung ohne Unterrichtung der Baubehörde abweichen und die Zahl der Kuhplätze erhöhen durfte.