Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.06.1960, Az.: 4 AZR 132/59

Auslegung von Klageanträgen; Wirklicher Wille des Klägers; Buchstäblicher Sinn des Ausdrucks; Leistungsklage; Bindung an bestimmten Antrag

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
08.06.1960
Aktenzeichen
4 AZR 132/59
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1960, 10061
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BAGE 9, 273 - 276
  • DB 1960, 1252
  • MDR 1960, 958-959 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Auch bei der Auslegung von Klageanträgen ist der wirkliche Wille des Klägers zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften.

2. Eine Leistungsklage verlangt einen bestimmten Antrag, dessen Fehlen auch vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten ist.