Bundesgerichtshof
Urt. v. 04.07.1972, Az.: VI ZR 114/71
Urlaubsentgelt; Bezahlter Urlaub; Urlaubsanspruch; Arbeitsunfähigkeit; Ersatz von Urlaubsentgelt; Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 04.07.1972
- Aktenzeichen
- VI ZR 114/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 11041
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BGHZ 59, 109 - 115
- DB 1972, 1632-1634 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1972, 940 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1972, 1703-1705 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1972, 1057-1058 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Der Anspruch eines Angestellten auf bezahlten Urlaub (Urlaubsentgelt) gehört zu dem aufgrund des Dienstverhältnisses erzielten Erwerb. Dieser Anspruch kann an den Arbeitgeber abgetreten werden, soweit dieser auch für die Zeit einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit bezahlten Urlaub gewährt hat. Der Schädiger ist zum Ersatz des auf diesen Zeitraum entfallenden Teiles des Urlaubsentgelts verpflichtet.