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Bundesgerichtshof
Urt. v. 04.07.1972, Az.: VI ZR 114/71

Urlaubsentgelt; Bezahlter Urlaub; Urlaubsanspruch; Arbeitsunfähigkeit; Ersatz von Urlaubsentgelt; Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
04.07.1972
Aktenzeichen
VI ZR 114/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 11041
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 59, 109 - 115
  • DB 1972, 1632-1634 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1972, 940 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1972, 1703-1705 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1972, 1057-1058 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Anspruch eines Angestellten auf bezahlten Urlaub (Urlaubsentgelt) gehört zu dem aufgrund des Dienstverhältnisses erzielten Erwerb. Dieser Anspruch kann an den Arbeitgeber abgetreten werden, soweit dieser auch für die Zeit einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit bezahlten Urlaub gewährt hat. Der Schädiger ist zum Ersatz des auf diesen Zeitraum entfallenden Teiles des Urlaubsentgelts verpflichtet.