Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.10.1978, Az.: 5 AZR 754/77
Gratifikation; Monatsgehalt; Rückzahlungsklausel; Betriebsbindung; Kündigungsmöglichkeiten
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 27.10.1978
- Aktenzeichen
- 5 AZR 754/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 10178
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Bremen 21.04.1977 - 3 Sa 314/76
- nachfolgend
- BVerfG 11.07.1979 - 1 BvR 399/79
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BB 1979, 1350
- DB 1979, 898
Amtlicher Leitsatz
Erhält ein Arbeitnehmer eine Gratifikation, die ein zweifaches Monatsgehalt nicht erreicht, so kann er durch eine Rückzahlungsklausel jedenfalls dann nicht über den 30. Juni des folgenden Jahres hinaus an den Betrieb gebunden werden, wenn er bis dahin mehrere Kündigungsmöglichkeiten hatte.