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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 30.08.1963, Az.: 1 ABR 12/62

Betriebsvereinbarung; Freie Kündbarkeit; Ausschluß des Kündigungsrechts

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
30.08.1963
Aktenzeichen
1 ABR 12/62
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1963, 10172
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 12.10.1962 - 3 TaBV 1/62

Fundstellen

  • DB 1963, 1718 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1963, 1290 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

An dem Grundsatz, daß eine Betriebsvereinbarung frei kündbar ist, wenn sie nicht selbst das Kündigungsrecht ausschließt oder beschränkt, wird festgehalten.