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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 13.12.1993, Az.: BVerwG 9 B 501/93

Rechtliches Gehör; Verspätetes Vorbringen; Wiedereinsetzung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
13.12.1993
Aktenzeichen
BVerwG 9 B 501/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 13082
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DVBl 1994, 821 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1994, 673-674 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1994, 482 (amtl. Leitsatz)
  • SGb 1994, 378 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Nach Art. 103 I GG kann unter entsprechender Anwendung der Wiedereinsetzungsvorschriften in atypischen Fällen eine Berücksichtigung verspäteten Vorbringens auch dann geboten sein, wenn anderenfalls der Vortrag eines Prozeßbeteiligten, ohne daß dieser seine prozessuale Sorgfaltspflicht verletzt hat, bei der gerichtlichen Entscheidung unberücksichtigt bleiben würde.